Bei Schulveranstaltungen (SV) gibt es neben den Reisekostenrechnungen zusätzliche Abgeltungen für Leiter und Begleiter (Teilnehmer) von SV.
Dabei muss das Dienstrecht der Lehrperson berücksichtigt werden.

Altes Dienstrecht

Die Zuordnung erfolgt im Menüpunkt "Schulveranstaltungen pflegen" (mit Ausnahme eines Spezialfalles siehe "ASVL"). Dabei gibt es 4 unterschiedliche Kostenstellen:

  • "0" für eintägige SV (also alles was 1 Tag und weniger ist) oder bei Projekttagen, wenn keine Übernachtung stattfindet.
  • "ASV" für die Leitung und zugleich Teilnahme mit Erzieherzulage bei mindestens viertägigen SV mit Nächtigung (für den Leiter der SV der gängige Fall)
  • "ASVT" - Erzieherzulage für die Teilnahme (Begleitung) an einer mindestens zweitägigen SV mit Nächtigung
  • "ASVL" - 2 Fälle (Anmerkung: in beiden Fällen wird keine Erzieherzulage ausbezahlt)
    1. "ASVL" für die Leitung mit Teilnahme an einer mindestens viertägigen SV, keine Nächtigung!
      (z.B. Vorbereitung der Berufspraktischen Tage und Teilnahme/Begleitung der Schüler)
    2. "ASVL" für die Leitung ohne Teilnahme an einer mindestens viertägigen SV, keine Nächtigung!
      (z.B. Vorbereitung der Berufspraktischen Tage ohne daran teilzunehmen)
      ACHTUNG: Die Kostenstelle für den Fall b. NICHT in der Schulveranstaltung eintragen, sondern als Einzelleistung, d.h. diese KollegInnen nicht in die SV als teilnehmende LehrerInnen eintragen!

Die Kostenstellen (0, ASV, ASVT, ASVL a.) werden LehrerInnen im Rahmen der SV-Eintragung zugeordnet.

Die entsprechende Spalte in der Monatsabrechnung errechnet sich auf Grund der Eintragungen bei den SV-Kostenstellen.

Neues Dienstrecht (Pädagogischer Dienst)

Die Zuordnung erfolgt im Menüpunkt "Schulveranstaltungen pflegen" (mit Ausnahme eines Spezialfalles siehe "ASVL"). Dabei gibt es 4 unterschiedliche Kostenstellen:

  • "0" für eintägige SV (also alles was 1 Tag und weniger ist) oder bei Projekttagen, wenn keine Übernachtung stattfindet.
  • "ASV" für die Leitung und zugleich Teilnahme mit Erzieherzulage bei mindestens viertägigen SV unabhängig einer Nächtigung (für den Leiter der SV der gängige Fall)
  • "ASVT" - Erzieherzulage für die Teilnahme (Begleitung) an einer mindestens zweitägigen SV unabhängig einer Nächtigung
  • "ASVL" - Es wird keine Erzieherzulage ausbezahlt
    Für die Leitung ohne Teilnahme an einer mindestens viertägigen SV, keine Nächtigung!
    (z.B. Vorbereitung der Berufspraktischen Tage ohne daran teilzunehmen)
    ACHTUNG: Die Kostenstelle wird NICHT in der Schulveranstaltung eintragen, sondern als Einzelleistung, d.h. diese KollegInnen nicht in die SV als teilnehmende LehrerInnen eintragen!

Die Kostenstellen (0, ASV, ASVT) werden LehrerInnen im Rahmen der SV-Eintragung zugeordnet.

Die entsprechende Spalte in der Monatsabrechnung errechnet sich auf Grund der Eintragungen bei den SV-Kostenstellen.

(A) Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen

Altes Dienstrecht

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 63a GehG. Dem Lehrer gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung, sofern er die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung.

Neues Dienstrecht (Pädagogischer Dienst)

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 24. (1) LVG. Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 43,80 € pro Tag. (Stand 28.01.2022)

(B) Leitung von mehrtägigen Schulveranstaltungen 

Altes Dienstrecht - Link zum BMBWF

Geschäftszahl: BMUKK-722/0049-III/8a/2008
SachbearbeiterIn: MR Dr. Josef Schmidlechner
Abteilung: III/8a
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
T + 43 1 53120-3311
F + 43 1 53120-813311

Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnung für die Leitung von Schulveranstaltungen
Geltung: ab dem Schuljahr 2008/09

Rundschreiben Nr. 23/2008

Für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen ist für die Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung eine Belohnung in der Höhe von € 185.- vorgesehen.

Für die Bundesministerin:
SC Mag. Wolfgang Stelzmüller

Anmerkung Horinek, Bildungsdirektion:
Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung (bis September 2008 waren Nächtigungen Voraussetzung - ab Sept. 2008 nicht mehr)

Neues Dienstrecht (Pädagogischer Dienst)

§ 24. (2) LVG Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 215,70 €. (Stand 28.02.2022)

(C) Information zum Schulrecht: Schulveranstaltungen - Download

  1. Was sind Schulveranstaltungen?
  2. Was sind schulbezogene Veranstaltungen?
  3. Dauer und Ausmaß von Schulveranstaltungen
    3.1 Veranstaltungen bis zu einem Tag
    3.2 Mehrtägige Veranstaltungen
  4. Planung
    4.1 Kosten
    4.2 Leitung und Begleitung
    4.3 Teilnahme
  5. Entscheidung über die Durchführung
    5.1 Veranstaltungen bis zu einem Tag
    5.2 Mehrtägige Veranstaltungen
  6. Durchführung
    6.1 Richtlinien für Veranstaltungen bis zu einem Tag
    6.2 Richtlinien für mehrtägige Veranstaltungen
    6.3 Verhalten der Schüler und Schülerinnen
    6.4 Aufsichtspflicht
         6.4.1 Sinn der Aufsichtspflicht
         6.4.2 Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich