Abrechnung der Vergütung Sommerschule

Die während der Sommerschule geleisteten Stunden einer Lehrperson werden von der Stammschule als Einzelleistung im Sokrates eingetragen. Es gebührt eine Vergütung Sommerschule pro geleisteter Stunde, wenn die jeweilige Lehrperson bereits im Schuljahr 2021/22 ein Dienstverhältnis hatte, dieses Dienstverhältnis während der Ferien aufrecht war und im Schuljahr 2022/23 weiterbesteht.

Eintragung der Einzelleistungen:

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Einzelleistung pflegen

  • Art(*) Vergütung Sommerschule
  • Datum(*) zwingend 12.09.2022
  • Anzahl(*) Anzahl der geleisteten Stunden