Informationen vor der Genehmigung

  • Eine Genehmigung der Beschäftigung ist nur für die StammschullehrerInnen möglich
  • Die Genehmigung kann für alle StammschullehrerInnen, aber auch für einzelne StammschullehrerInnen erteilt werden
  • LTAs (Beschäftigungen) werden von der Schule IMMER an den Bezirk genehmigt
  • Voraussetzung: der LTA ist überprüft und korrekt (siehe FAQ - LTA Kontrolle durch die Schule)

 

Genehmigungsvorgang an der Schule

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Beschäftigung genehmigen

  • Suchen (ohne Voreinstellung)
  • Alle verfügbaren Lehrer werden aufgelistet – alle (oder nur einzelne) markieren
    (es sind nur die Stammschullehrer anhakbar)
  • [Genehmigen]
    Damit wird zum eigentlichen Genehmigungsfenster geblättert
    Die Liste der Stammschullehrer erscheint und die Spalte „Schule“ ist leer
  • Rechts im Formular
    • Weiterleiten: Bezirkauswählen
    • Erfassungsdatum: ist das aktuelle Tagesdatum (bleibt auch so)
    • erfasst von: ist bereits vorgegeben und nicht änderbar
    • Anmerkung: eine Anmerkung kann hier eingetragen werden
  • [Speichern]
  • Die Tabelle der Stammlehrer wird neu geladen und in der Spalte „Schule“ erscheint der Schulname

Weitere Kontrollmöglichkeit – LTA-Ausdruck
Empfohlen: Ausdruck des LTA's nach der Genehmigung für die eigene Ablage.

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > LTA drucken

  • - In der Spalte „GN-Von“ steht bei den StammlehrerInnen der Schultyp
    - In der Spalte „GN-Datum“ steht bei den StammlehrerInnen das Genehmigungsdatum
    - In der Spalte „DIFF“ können die Werte auch ungleich 0 sein
  • Damit ist der Genehmigungsvorgang an der Schule abgeschlossen

 

Widerrufen von Genehmigungen

Solange die Genehmigung nicht von der übergeordneten Stelle genehmigt wurde, kann die Genehmigung von der Schule für einzelne oder alle StammlehrerInnen widerrufen werden

Laufendes Schuljahr > LehrerInnen > Beschäftigung genehmigen

  • [Suchen] (ohne Voreinstellung)
  • Alle verfügbaren Lehrer werden aufgelistet
  • alle (oder nur einzelne) markieren
  • [Widerrufen]

Nun kann die „widerrufene“ Beschäftigung bearbeitet und neu berechnet werden.

 

Was passiert mit dem LTA nach der Genehmigung an den Bezirk?

  • Im Bezirk erscheint mit dem Menüpunkt „Beschäftigung genehmigen“ die Liste der von der Schule genehmigten Lehrerbeschäftigungen
  • Dort wird der LTA überprüft und mit einem Genehmigungsvorgang an das Land Salzburg weitergenehmigt
  • Kontrollmöglichkeit an der Schule – LTA-Ausdruck
    - LSJ>LehrerInnen>LTA drucken
    - In der Spalte „GN-Von“ steht bei den StammlehrerInnen „Bezirk“
    - In der Spalte „GN-Datum“ steht bei den StammlehrerInnen das Genehmigungsdatum Bezirk
    - In der Spalte „DIFF“ können die Werte auch weiterhin ungleich 0 sein
  • Damit ist der Genehmigungsvorgang im Bezirk abgeschlossen
  • Im Land erscheint mit dem Menüpunkt „Genehmigung pflegen“ die Liste der vom Bezirk genehmigten Lehrerbeschäftigungen
  • Dort wird der LTA überprüft und mit einem Genehmigungsvorgang an „Abgeschlossen“ genehmigt. Damit ist der Genehmigungsvorgang im Land und endültig abgeschlossen.
  • Weist die Spalte „DIFF“ einen Wert ungleich 0 auf, dann wird vom Land im IPIS die Korrektur des Dienstvertrages durchgeführt
  • Kontrollmöglichkeit an der Schule ob der LTA vom Bezirk bereits genehmigt wurde – LTA-Ausdruck
    LSJ>LehrerInnen>LTA drucken
    In der Spalte „GN-Von“ steht bei den StammlehrerInnen „Land“
    In der Spalte „GN-Datum“ steht bei den StammlehrerInnen das Genehmigungsdatum Land
    In der Spalte „DIFF“ sind alle Werte auf 0.

 

Exkurs: Wie kommen Besoldungsänderungen im IPIS zustande?

Stundenausmaß-Änderungen und daraus resultierende Änderung der Besoldung kommen so zustande:

Schule: Benötigt den Lehrer ab einem bestimmten Zeitpunkt 3 Stunden mehr und teilt ihn entsprechend ein (in Abstimmung mit Bezirk) ==> neuer Besoldungsabschnitt und neuer LTA für diesen Lehrer entstehen.

Stammschule genehmigt an den Bezirk 

Bezirk: Sichtet und genehmigt den LTA 

Land: Der durch den Bezirk genehmigte LTA gelangt zum Personalsachbearbeiter beim Land Salzburg ==> dieser genehmigt den LTA und führt die erforderlichen Besoldungsänderungen im IPIS durch. 

Fazit: Erst wenn das Land genehmigt hat, wird auch die Besoldung dieses Lehrers stimmen. Daher: Monats-MDL-Meldung erst nach Genehmigung durch das Land durchführen (ev. mit Sachbearbeiter in Verbindung setzen).