Im Allgemeinen erhalten SchülerInnen der letzten Stufe einer Schulart (außer VS) zum Schulschluss ein "Jahreszeugnis" bzw. ein "Jahres- und Abschlusszeugnis" entsprechend den gesetzlichen Richtlinien. Zum Zeitpunkt der Anlage des Zeugnistyps ist aber das Leistungsbild nicht immer endgültig.

Folgende Automatismen sind derzeit bei der Aktion "Klauselberechnung"  im Programm eingebaut.

  • Das "Jahres- und Abschlusszeugnis" wird auf "Jahreszeugnis" abgeändert, wenn mindestens ein "Nicht genügend" vorliegt.
  • Das "Jahreszeugnis" wird auf eine Schulbesuchsbestätigung abgeändert, wenn ein Ereignis "außerordentlich" aktiv ist.
  • Das "Jahreszeugnis" wird auf ein "Vorläufiges Jahreszeugnis" abgeändert, wenn ein "Nicht beurteilt" (Gestundet) aufscheint.