Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs mit einem MIKA-D-Ergebnis „mangelhaft“ erhalten am Ende des Schuljahres eine Schulbesuchsbestätigung. Eine Benotung ist nur dann vorgesehen, wenn ein Pflichtgegenstand positiv beurteilt werden kann. Demnach sind außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs nur dann berechtigt im nächstfolgenden Schuljahr die nächste Schulstufe zu besuchen, wenn ihre Schulbesuchsbestätigung in allen Pflichtgegenständen eine positive Beurteilung aufweist (§ 25 Abs. 5d SchUG). Eine allfällige Beurteilung der Leistungen der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler ist unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten (siehe § 18 Abs. 9 SchUG) vorzunehmen. Weiters sind Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen genauso wie ordentliche Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Bedingungen (siehe § 25 Abs. 2 SchUG) berechtigt, mit einem Nicht genügend in die nächste Schulstufe aufzusteigen.

Schülerinnen und Schüler mit einem MIKA-D-Ergebnis „ausreichend“ und einer positiven Beurteilung in allen Gegenständen, können sofort in den ordentlichen Status wechseln und erhalten ein Zeugnis.

Achtung: Der Übertritt bzw. die Aufnahme in eine andere Schulart von der 4. auf die 5. bzw. von der 8. auf die 9. Schulstufe ist nur als ordentliche/r Schüler/in mit einem Jahreszeugnis bzw. Jahres- und Abschlusszeugnis möglich.