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Zehn Faustregeln für die eigene Homepage

Wer mit der eigenen Homepage im Web präsent sein möchte, muss einige wenige Dinge beachten. Erfahren Sie hier, wie Sie die häufigsten Fallen im Internet entgehen.

1. Rechtsprobleme mit Dritten

Um Rechtsprobleme mit Dritten zu vermeiden, ist es am besten den Content stets selbst zu erstellen.

2. Grundsätzliches über Fremde Inhalte

Wenn fremde Inhalte (Texte, Bilder, Musik, Filme) verwendet werden sollen, sind stets die Berechtigten (Urheber, Leistungsschutzberechigte) vorher um Erlaubnis zu fragen und deren Zustimmung sich schriftlich (zB als E-Mail) geben zu lassen.

3. Urheber

Erst wenn Urheber schon länger als 70 Jahre tot sind, werden die von ihnen geschaffenen Werke frei. Achtung auch bei den sog.Leistungsschutzrechten, die bei Tonträgern oder einfachen Fotographien zum Tragen kommen.

4. Fremde Inhalte aus dem Internet

Fremde Inhalte, die im Internet gefunden werden, niemals ohne Zustimmung der Rechteinhaber in Frames auf der eigenen Homepage verwenden.

5. Verwendung von Downloads

Bloß zum eigenen Gebrauch angefertigte Kopien (zB Musik, die aus dem Netz downgeloadet wurde) dürfen nicht über die Homepage ins Internet gestellt werden.

6. Verwendung geschützter Markennamen

Damit Suchmaschinen die Seite auffinden können, bedient man sich der Meta-Tags. Das sind Programmbefehle, die auf der Website eingebaut sind, aber vom Browser nicht dargestellt werden. Es werden dort vom Programmierer der Website Schlüsselbegriffe eingetragen, um die eigene Site möglichst oft von Suchmaschinen auffindbar zu machen. Es dürfen dort aber nur solche Begriffe verwendet werden, die etwas mit der Schule zu tun haben. Ohne Erlaubnis dürfen insbesondere keine geschützten Marken- oder Produktnamen verwendet werden. Weiters dürfen keine irreführenden Namen für die Domain benützt werden.

7. Gästebücher

Wird ein Gästebuch geführt, ist es ratsam die Einträge ständig zu überprüfen, um gegebenenfalls beleidigende oder anstößige Eintragungen vom Netz zu nehmen.

8. Rechtsreklamationen

Sollte es dazu kommen, dass auf einer Website Werke verwendet werden, für die ein Dritter Rechte reklamiert, ist es wichtig, sofort aktiv zu werden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

9. Offenlegungspflicht

Bei einer Website haben sich folgende Angaben ständig und leicht auffindbar zu finden:
- Name des Medieninhabers,
- der Wohnort und
- die grundlegende inhaltliche Richtung.

Beispiel:
Medieninhaber: Gemeinde XY (Anmerkung: Es muss der Rechtsträger angegeben sein!)
5555 Musterort, Musterstraße 1, ÖSTERREICH
Ausrichtung: Information über Aktivitäten der Schule und Diskussionsplattform für Schulabgänger

10. Impressum

Von der Offenlegungspflicht ist die Impressumspflicht zu unterscheiden, die für Websites aber nicht gilt, sehr wohl aber für wiederkehrende elektronische Medien (klassischer Fall: Newsletter). Dort ist der Name und die Anschrift des Medieninhabers (der für die inhaltliche Gestaltung und die Verbreitung zuständig ist) und des Herausgebers (der für grundlegende Richtung des periodischen Mediums verantwortlich ist).

Beispiel:
Medieninhaber: Gemeinde XY
5555 Musterort, Musterstraße 1, ÖSTERREICH
Herausgeberin: Die Schulleitung, Direktorin N.N., ...

Autor

MinR Mag.Walter Olensky
bm:bwk
Präs 11
Minoritenplatz 5
1014 Wien
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Wir bedanken uns bei Ministerialrat Olensky für die Zurverfügungstellung des Textes.

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